Geplant ist im Geltungsbereich eines rechtsgültigen Bebauungsplanes, aus- gewiesen als Mischgebiet, ein Büro - und Wohnhaus mit Gastronomie im Erd- geschoss sowie einer Tiefgarage zu errichten.
Eine Bebauung soll sich jedoch aufgrund der fehlenden Vorgaben des Bebau-ungsplanes zum Maß der baulichen Nutzung nach § 34 BauGB Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zu-sammenhang bebauten Ortsteile richten. Aufgrund der aus unserer Sicht teils sehr hohen und dichten Bebaunung der insbesondere an der Komturstraße angrenzenden Wohnbebauung mit bis zu 6 Vollgeschossen zzgl. Staffelgeschoss, sowie der teils sehr hohen Ausnutzung der Grund- und Geschossfläche schlagen wir eine viergeschossige Bebauung wie folgt vor:
- Tiefgarage zur Unterbringung aller erforderlichen Stellplätze, auch für Gastronomiebetrieb
- Erdgeschoss mit Gastronomiebetrieb, Müllabstellplatz, Fahrradabstellplätzen, etc., Erschließung, Trauhöhe ca. 4,50 m ü. GOK Geländeoberkante
- 1. bis 3 Obergeschoss zur Wohn- und Büronutzung mit einer Traufhöhe von ca. 14,10 m ü. GOK
- Staffelgeschoss zur Wohnnutzung mit einer Traufhöhe von ca. 17,60 m ü. GOK
Begrünung auf Dachflächen und an Fassadenflächen. Ausstattung aller Stellplätze der Wohneinheiten mit einer Ladevorrichtung für E-Fahrzeuge.
Aufgrund der umliegenden Bebauung halten wir eine Bebauung wie konzipiert für angemessen. Wir gehen davon aus das aufrgrund der notwendigen Verdichtung der städtischen Bebauung der Stadt Freiburg auch die unmittelbar angrenzende Bebauung zurückgebaut wird und die Grundstücksflächen mit einer höheren Ausnutzung bebaut werden.